919.200
Grossratsbeschluss betreffend Umwandlung der Genossenschaft Schweizer Mustermesse in Basel in die Schweizer Mustermesse AG
Präambel
Umwandlung der Genossenschaft Mustermesse in eine AG: GRB | Schweizer Mustermesse
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:
1. Der Umwandlung der Genossenschaft Schweizer Mustermesse in Basel in die Schweizer Mustermesse AG wird auf der Grundlage der vom Verwaltungsrat der Genossenschaft Schweizer Mustermesse zu Handen der Generalversammlung vorgeschlagenen Statuten zugestimmt.
2. Der Regierungsrat wird ermächtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, damit sich die Genossenschaft Schweizer Mustermesse in Basel in eine Aktiengesellschaft gemäss Art. 762 OR umwandeln kann, wobei der Anteil des Kantons Basel-Stadt und ihm nahestehende Institutionen am Aktienkapital im Wesentlichen ihrem bisherigen Anteil am Genossenschaftskapital zu entsprechen hat. Will der Regierungsrat bei einer späteren Kapitalerhöhung der Schweizer Mustermesse AG die dem Kanton zustehenden Bezugsrechte nicht ausüben, hat er dies dem Grossen Rat zum Entscheid vorzulegen.
3. Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Rechte und Pflichten des Staates als Aktionär wahrzunehmen.
4. Der Regierungsrat wird ermächtigt, die dem Kanton Basel-Stadt zustehende Anzahl Mitglieder des Verwaltungsrates zu ernennen und abzuberufen.
5. Der Grossratsbeschluss betreffend Organisation der Schweizer Mustermesse in Basel vom 26. Februar 1920 (SG 919.200) wird aufgehoben.
6. Der Grossratsbeschluss betreffend Organisation der Genossenschaft der Schweizer Mustermesse in Basel vom 24. April 1947 (SG 919.300) wird aufgehoben.
Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum. Der Zeitpunkt seines Inkrafttretens wird vom Regierungsrat bestimmt.[1]
Egress
Änderungstabelle - Nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 13.10.1999 | 07.02.2000 | Erlass | Erstfassung | KB 16.10.1999 |
Änderungstabelle - Nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 13.10.1999 | 07.02.2000 | Erstfassung | KB 16.10.1999 |