Diese Verordnung regelt die Nutzung und Bewirtschaftung des Parkraumes auf öffentlichen Verkehrsflächen in der Stadt Basel. Die Parkplätze sind so zu bewirtschaften, dass die Parkmöglichkeiten primär Anwohnenden sowie anderen berechtigten Personen zur Verfügung stehen und der Suchverkehr reduziert wird.
Die Bestimmungen zu Ärztinnen- und Ärzteparkkarten, Blaulichtparkkarten, Carsharingparkkarten, Gewerbeparkkarten, Parkkarten für versperrte Privatparkplätze, Spitexparkkarten sowie für Tages- und Halbtagesparkkarten gelten im ganzen Kantonsgebiet.
Die Bestimmungen über die staatlichen Parkhäuser bleiben vorbehalten.