Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft betreiben nach kaufmännischen Grundsätzen gemeinsam die Motorfahrzeugprüfstation beider Basel in Münchenstein.
Die Motorfahrzeugprüfstation beider Basel führt im Auftrag der beiden Kantone die vom Gesetzgeber vorgesehenen amtlichen Fahrzeug- und Führerprüfungen durch. Sie erhebt hiefür einheitliche und kostendeckende Gebühren, die von den Regierungen festgelegt sind.
Motorfahrzeugsteuern
Die Erteilung, Verweigerung und der Entzug von Ausweisen bleibt den kantonalen Behörden vorbehalten.