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952.801

Vereinbarung über eine gemeinsame Prüfstation in der «Unteren Wanne», Münchenstein[1][2]

Vom 14. April 1964 (Stand 9. Januar 1979)

Präambel

Motorfahrzeugprüfstation: Vereinbarung von 1964 | Strassenverkehr

Zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft wird hinsichtlich einer gemeinsamen Prüfstation für Motorfahrzeuge in der «Unteren Wanne» in Münchenstein vereinbart, was folgt:

Ziffer I

Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft errichten gemeinsam in der «Unteren Wanne» in Münchenstein eine Prüfstation für Motorfahrzeuge. Diese steht in Miteigentum beider Kantone.

Ziffer II

An den Kosten der Erstellung und der Einrichtung (einschliesslich Möblierung) der Prüfstation und aller ihrer Anlagen beteiligen sich die Kantone im Verhältnis der von ihnen laut Plan beanspruchten Anlagen und Räumlichkeiten, und zwar der Kanton Basel-Stadt zu 3/5, der Kanton Basel-Landschaft zu 2/5.

Ziffer III

Die Erstellung und Einrichtung (einschliesslich Möblierung) der Prüfstation und aller Anlagen obliegt dem Kanton Basel-Stadt. Vor den Arbeitsvergebungen ist die Zustimmung der Baudirektion des Kantons Basel-Landschaft einzuholen.

Egress

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Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
14.04.1964 21.04.1964 Erlass Erstfassung 00.00.0000

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 14.04.1964 21.04.1964 Erstfassung 00.00.0000