Die Gebühren für die Dienstleistungen der amtlichen Verkehrsexpertinnen und -experten werden nach dem zeitlichen Aufwand festgesetzt. Der Ansatz pro Zeiteinheit à 20 Minuten beträgt: *
- für Fahrzeugprüfungen und technische Expertisen CHF 78
- für Prüfungen der Motorfahrräder CHF 46
- für praktische Führerprüfungen und alle übrigen Dienstleistungen, soweit diese Vereinbarung nichts anderes bestimmt CHF 46
Der mindestverrechenbare Zeitaufwand der Gebühren gemäss Abs. 1 lit. a und b beträgt ¼ Zeiteinheit.