Die Verlegung des Personenbahnhofes und der Umbau der übrigen Bahnhofteile wird von der Generaldirektion auf Grund des diesem Vertrage beigelegten, einen integrierenden Bestandteil desselben bildenden und beidseitig unterschriebenen generellen Planes ausgeführt, wobei jedoch Änderungen im einzelnen, soweit solchen die nachstehenden Vereinbarungen nicht entgegenstehen, vorbehalten bleiben.
Die zur Ausführung bestimmten Pläne werden seiner Zeit dem schweizerischen Eisenbahndepartement und dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt zur Genehmigung eingereicht. Dabei wird angenommen, dass die gesamte Anlage des Personen- und des Güterbahnhofes geräumig und zweckmässig erstellt und ein architektonisch schönes Aufnahmsgebäude erbaut werde.