Dieser Gebührentarif regelt die Inanspruchnahme von Dienstleistungen in der Rheinschifffahrt sowie dem Energiebezug und der Entsorgung von Schiffsbetriebsabfällen durch die Schweizerischen Rheinhäfen.
Für die Gebühren kann eine Vorauszahlung oder deren Sicherstellung verlangt werden. Die Tarife verstehen sich in Schweizer Franken. Bei Tarifpositionen mit anfallender MwSt. wird diese zusätzlich in Rechnung gestellt.
Für die Personaleinsätze nach § 9 Abs. 5 und § 11 gilt ein Samstagszuschlag von 25% sowie ein Zuschlag von 50% an Sonntagen, Feiertagen oder während der Nachtzeit.