956.500
Grossratsbeschluss betreffend Ausbau des Flughafens Basel-Mülhausen[1] (II. Etappe des Erstausbaus)
Präambel
Ausbau des Flughafens Basel-Mülhausen: GRB | Luftverkehr
gestützt auf Art. 2 des französisch- schweizerischen Staatsvertrages vom 4. Juli 1949 über den Bau und Betrieb des Flughafens Basel-Mülhausen und die Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kanton Basel- Stadt vom 4. Mai 1950, auf den Antrag seiner Kommission, beschliesst:
1. Dem Flughafen Basel-Mülhausen wird zur Erstellung des Flughofes und der technischen Bauten gemäss Projekt 1961 ein Kredit eröffnet von Fr. 54'480'000.–, unter Abzug der zu erwartenden Subvention der Schweizerischen Eidgenossenschaft und verteilt auf die Jahre 1962 bis 1966 zu Lasten des Staatsvermögens.
2. Die Kreditsumme erhöht sich allfällig um die Kosten, die durch die Bauteuerung in der Zeit zwischen der Aufstellung des Kostenvoranschlags (1. August 1960) und der Bauausführung entstehen.
3. Der Kredit ist, soweit er für kommerziell verwertbare Bauten Verwendung findet, vom Flughafen Basel-Mülhausen in jährlichen Raten zu amortisieren und maximal mit 4% zu verzinsen. Der Regierungsrat setzt die Bedingungen in den Einzelheiten fest.
4. Der definitive Kostenbetrag ist durch eine jährliche Abschreibung von mindestens 2% in maximal 50 Jahren zu amortisieren.
Egress
Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.
Änderungstabelle - Nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 12.04.1962 | 12.04.1962 | Erlass | Erstfassung | KB 14.04.1962 |
Änderungstabelle - Nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 12.04.1962 | 12.04.1962 | Erstfassung | KB 14.04.1962 |