Der Präsident/die Präsidentin stellt im Einvernehmen mit dem Bürgerrat die Tagesordnung auf und sorgt für die Befolgung der Geschäftsordnung sowie für die Wahrung des parlamentarischen Anstandes.
Wer sich in beleidigender Weise äussert oder die Verhandlungen stört, ist vom Präsidenten/von der Präsidentin zur Ordnung zu rufen. Einem Votanten, der zum zweiten Mal zur Ordnung gerufen werden muss, ist gleichzeitig das Wort zu entziehen. Bei Einsprachen entscheidet das Plenum ohne Diskussion.
Der Präsident/die Präsidentin kann Mitglieder, die fortgesetzt die Ordnung stören, auffordern, den Saal für die Dauer der Sitzung zu verlassen. Kommt ein Mitglied dieser Aufforderung nicht nach, kann es vom Plenum ausgeschlossen werden. Dieser Beschluss erfolgt ohne Diskussion.
Weigert sich ein Ausgeschlossener, sich aus dem Saal zu entfernen, ist der Präsident/die Präsidentin befugt, ihn abführen zu lassen.
Im Falle der Ruhestörung ist der Präsident/die Präsidentin befugt, die Sitzung zu unterbrechen oder zu vertagen.
Bei Ruhestörung durch Zuhörer kann der Präsident/die Präsidentin die Ruhestörer oder alle Zuhörer aus dem Saal weisen lassen.