Die Mitglieder des Bürgerrates beziehen eine jährliche Entschädigung von CHF 18'000, die Präsidentin oder der Präsident eine solche von CHF 24'000. Diese Entschädigung wird jährlich der Teuerung angepasst. *
Für die Mitarbeit in den von den Behörden der Bürgergemeinde gewählten Kommissionen, Ausschüssen und Delegationen erhalten die Mitglieder des Bürgerrates ein Sitzungsgeld. Dessen Höhe richtet sich nach den entsprechenden Bestimmungen der Geschäftsordnung des Bürgergemeinderates.
Das Büro des Bürgergemeinderates kann Mitgliedern des Bürgerrates, die durch ihr Amt überdurchschnittlich in Anspruch genommen sind und/oder durch ihre Amtstätigkeit einen wesentlichen Verdienstausfall erleiden, eine zusätzliche Entschädigung zusprechen.
Der Bürgerrat kann einem Mitglied für einen Spezialauftrag, den er diesem erteilt hat, eine Entschädigung zusprechen.
Der Bürgerrat erlässt eine Regelung für eine angemessene Spesenentschädigung für die Mitglieder des Bürgerrates. *