Folgende Tätigkeiten eines Mitglieds des Bürgerrats werden nach Zeitaufwand entschädigt:
- Teilnahme an Sitzungen des Leitungsausschusses;
- Teilnahme an Sitzungen der Einbürgerungskommission sowie Teilnahme am Infoabend und Bürgerbriefübergabe;
- Teilnahme an Sitzungen in vom Bürgerrat oder Bürgergemeinderat gewählten Ausschüssen, Kommissionen, Arbeitsgruppen, Delegationen;
- Teilnahme an Sitzungen einer interkommunalen oder kantonalen Arbeits- oder Projektgruppe;
- Wahrnehmung von Repräsentationsaufgaben kraft Delegationsbeschluss des Bürgerrats;
- offizielle Gratulationsbesuche bei Basler Bürgerinnen und Bürgern.