Als Zeugin der früheren Gemeinde Kleinhüningen fördert die Bürgerkorporation Kleinhüningen in ihrer überkommenen Form einen aktiven Bürgersinn und ein Bewusstsein der Verantwortlichkeit für Basel. Sie unterstützt die auf das Gedeihen des städtischen Gemeinwesens, insbesondere des Quartiers Kleinhüningen, gerichteten Tätigkeiten, und sie pflegt die Geselligkeit.
Sie ist entstanden kraft Ziff. 2 der Vereinbarung zwischen dem Bürgerrat Basel und dem Bürgerrat Kleinhüningen betreffend die Verschmelzung der Bürgergemeinden Basel und Kleinhüningen vom 15. Oktober 1906.
Sie ist gemäss dieser Vereinbarung mit einem Kapital von Fr. 60'000.- (sechzigtausend Franken) dotiert worden, welches bei der Verschmelzung der beiden Gemeinden aus dem Bürgergut der Gemeinde Kleinhüningen ausgeschieden wurde.
Der Ertrag dieses Kapitals soll zu gemeinnützigen Zwecken und zu einer alljährlichen Zusammenkunft der Mitglieder verwendet werden. Das Kapital soll möglichst ungeschmälert erhalten bleiben.