Alljährlich bestimmt der Bürgerrat den Betrag oder den Prozentsatz, um den im nächsten Jahr die Gesamtlohnsumme gegenüber dem laufenden Jahr verändert wird. *
Dabei werden nebst der finanziellen Leistungsfähigkeit der Institutionen insbesondere die Entwicklung der Lebenshaltungskosten, die Situation auf dem Arbeitsmarkt, die Lohnentwicklung bei anderen Unternehmungen, die mit der Bürgergemeinde oder Teilen davon in einem Konkurrenzverhältnis stehen, sowie die Erfahrungswerte über die Entwicklung gemäss Leistungsbeurteilung und Erfahrungszunahme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Betracht gezogen. *
Der Bürgerrat legt fest, ob der beschlossene Betrag oder Prozentsatz für generelle und/oder für individuelle Anpassungen verwendet wird. Er prüft gleichzeitig, ob eine Anpassung der Lohnbereiche notwendig ist und stellt dem Bürgergemeinderat gegebenenfalls Antrag. *
Ferner kann der Bürgerrat eine einmalige Auszahlung eines Geldbetrages an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschliessen. *