Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betriebe des Bürgerspitals Basel haben das Recht, zur Vertretung ihrer Interessen bei den vorgesetzten Instanzen und zur Begutachtung der für die Regelung der Dienstverhältnisse aufzustellenden Vorschriften, einen Personalausschuss einzusetzen.
I. Aufgaben innerhalb der einzelnen Betriebe
- Sie bringt den zuständigen Vorgesetzten die Wünsche und Anregungen der von ihr vertretenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Kenntnis;
- sie nimmt Stellung zu den ihr vorgelegten Geschäften von grundsätzlicher Bedeutung. Sie ist rechtzeitig durch die Betriebsleitung zu informieren;
- sie nimmt bei Personalversammlungen Anregungen und Wünsche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entgegen und kann bei Bedarf Sprechstunden anbieten.
- Er bringt Wünsche und Anregungen der von ihm vertretenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche den Gesamtbetrieb betreffen, der Geschäftsleitung zur Kenntnis;
- er nimmt Stellung zu den ihm vorgelegten personellen Geschäften, zu Entwürfen für betriebsinterne Ordnungen. Er ist rechtzeitig durch die Geschäftsleitung zu informieren;
- er orientiert in geeigneter Weise das Personal über die laufenden Aktivitäten.