Den Mitarbeitenden steht ein Mitspracherecht zu, welches für die Bürgergemeinde in ihrer Gesamtheit durch die Personalvertretung in der sozialpartnerschaftlichen Begutachtungskommission wahrgenommen wird.
Die sozialpartnerschaftliche Begutachtungskommission beurteilt zuhanden des Bürgerrats Geschäfte betreffend die Ausgestaltung und Handhabung der Anstellungsordnung und der Lohnordnung sowie der jeweiligen Ausführungserlasse.