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BaB 171.300

Vereinbarung über die Verschmelzung der Bürgergemeinden Basel und Kleinhüningen

Vom 15. Oktober 1906 (Stand 17. November 1907)

Präambel

Verschmelzung Basel und Kleinhüningen: Vereinbarung | Basel: Bürgergemeinde

Beschluss des Weitern Bürgerrates der Stadt Basel

 

Vom 1. November 1906

 

Der Weitere Bürgerrat beschliesst:

 

1. Die zwischen dem Engern Bürgerrat und dem Bürgerrat Kleinhüningen am 3./15. Oktober 1906 abgeschlossene, in der Beilage enthaltene Vereinbarung betreffend Verschmelzung der Bürgergemeinde Kleinhüningen mit der Bürgergemeinde Basel wird genehmigt, unter Vorbehalt des Zustandekommens eines Verschmelzungsgesetzes[1].

2. Die Vereinbarung ist dem Regierungsrat vorzulegen und derselbe um seine Zustimmung zu derselben und Ausarbeitung eines Gesetzes betreffend Verschmelzung der Landgemeinde Kleinhüningen mit der Stadt im Sinn von § 23 der Kantonsverfassung von 1889[2] zu ersuchen.

 

Vereinbarung über die Verschmelzung der Bürgergemeinden Basel und Kleinhüningen

 

Vom 15. Oktober 1906[3]

 

Der Engere Bürgerrat der Stadt Basel, unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Weitern Bürgerrat,

und der Bürgerrat der Bürgergemeinde Kleinhüningen, handelnd mit Ermächtigung der Bürgergemeindeversammlung vom 12. März 1905, haben, behufs Herbeiführung einer Verschmelzung der Landgemeinde Kleinhüningen mit der Stadt Basel gemäss § 23 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom 2. Dezember 1889[4], vereinbart was folgt:

 

1. Die Bürgergemeinden Basel und Kleinhüningen werden verschmolzen und es geht auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des durch den Grossen Rat zu erlassenden Gesetzes das gesamte Vermögen der Bürgergemeinde Kleinhüningen (Bürger- und Armengut) mit Einschluss der Stiftungen und des Anteils am Landarmenhause, mit sämtlichen Rechten, Verpflichtungen und Lasten, an die Bürgergemeinde Basel über.

2. Aus dem Bürgergut wird jedoch vor der Übergabe eine Summe von Fr. 60'000.– (sechzigtausend Franken) ausgeschieden, die als Korporationsgut gesondert verwaltet werden soll und deren Ertrag zu gemeinnützigen Zwecken und zu einer alljährlichen Zusammenkunft verwendet werden soll.

² Die Organisation dieser Korporation, sei es nach Art der Zünfte, oder nach Art der drei E. Gesellschaften Kleinbasels, oder auf eine dritte Art, steht dem Weitern Bürgerrat zu.[5] Der Engere Bürgerrat verpflichtet sich zur Ausweisung der genannten Summe von Fr. 60'000.– samt Zinsen à 3¾ % vom Tage der Verschmelzung der Gemeinden an, auf den Tag der Konstituierung der Korporation.

3. Die Bürgergemeinde Basel übernimmt ferner, in Nachachtung des Beschlusses der Bürgergemeinde-Versammlung von Kleinhüningen vom 23. Oktober 1904, ausdrücklich die Verpflichtung zur Leistung eines Beitrages von Fr. 30'000.– (dreissigtausend Franken) an ein in der Gemeinde Kleinhüningen zu erstellendes Brause- und Volksbad.

4. Die bestehenden Pachtverträge über das Bürgerland sind zu den bisherigen Bedingungen bis zum Ableben der gegenwärtigen Inhaber beizubehalten unter Vorbehalt vorheriger Verwendung des Landes für gewerbliche oder industrielle Zwecke, oder Verkaufs desselben.

5. Ebenso sind beizubehalten die bestehenden Hypothekardarlehen zu den bis jetzt üblichen Bedingungen bis zu deren Tilgung.

6. Die gegenwärtige Vereinbarung ist dem Regierungsrat mit dem Antrag auf Erlass der zur Verschmelzung der Landgemeinde Kleinhüningen mit der Stadt erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen vorzulegen.

² Sie tritt in Kraft auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des von den staatlichen Behörden zu erlassenden Verschmelzungsgesetzes[6].

 

Also übereingekommen.

 

Basel, den 15. Oktober 1906

 

Namens des Bürgerrats Basel

Der Präsident: F. Vischer

Der Bürgerratsschreiber: Dr. H. Hübsch

 

Namens des Bürgerrats Kleinhüningen

Der Präsident: M. Schulthess

Der Bürgerratsschreiber: E. Schwoerer-Oechsle

Egress

KB 16.10.1907

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
15.10.1906 17.11.1907 Erlass Erstfassung KB 16.10.1907

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 15.10.1906 17.11.1907 Erstfassung KB 16.10.1907