Der Bürgergemeinde der Stadt Basel werden zu ihrem ausschliesslichen Eigentum, teils aufgrund der Urkunde derAussteuerung für die Stadt Basel vom 7. Weinmonat 1803, teils durch gegenseitiges Übereinkommen folgende Vermögensobjekte zugeschieden:
- In Sektion I des Grundbuches der Stadt Basel Parzelle Nr. 92, zehntausend einhundert und fünfzig Quadratfuss haltend, nebst den darauf stehenden Gebäulichkeiten, nämlich:
| 1. | dem Stadthaus, Nr. 13 Stadthausgasse, einschliesslich das sämtliche darin befindliche zur Ausrüstung der Bureaux und Sitzungszimmer dienende Mobiliar; | ||
| 2. | dem Nebenhaus, Nr. 15 Stadthausgasse. Der im ersten Stock dieses Nebenhauses aufgestellte Regulator für die öffentlichen Uhren kann jedoch ohne Zinsvergütung daselbst belassen werden, solange der Regierungsrat solches für angemessen erachtet. | ||
- In Sektion II des Grundbuchs der Stadt Basel Parzelle Nr. 203, viertausend sechshundert und sechszig Quadratfuss haltend, nebst dem darauf stehenden sogenannten Mueshaus, Nr. 14 Spalenvorstadt, einschliesslich das darin befindliche Mobiliar. Die neben dem Mueshaus gelegene sogenannte Bauverwalterswohnung, Nr. 16 Spalenvorstadt, wird der Bürgergemeinde zu dem gegenwärtigen Mietzins auf solange überlassen, als der dermalige Bewohner derselben in seinem Amte verbleibt.
- Die in den Bännen Muttenz, Birsfelden und Pratteln gelegene Hardtwaldung, eintausend und vier Jucharten haltend, inbegriffen das durch Vertrag vom 26. Februar 1823 durch das Deputatenamt der Stadtgemeinde abgetretene sogenannte Klingenthalholz (Aussteuerungsurkunde, Fünftens, 2, a.).
- Das Wasserhaus in der Neuen Welt samt Wohnhaus und Scheune und dem dazu gehörigen Land im Bann Mönchenstein, achtzehn Jucharten, dreihundert drei und zwanzig Ruten haltend (Aussteuerungsurkunde, Fünftens, 1, g.).
- In Sektion V des Grundbuchs der Stadt Basel Parzelle Nr. 529, vier Jucharten, fünfunddreissigtausend fünfhundert und sechszig Quadratfuss haltend, nebst der darauf stehenden Försterwohnung, Nr. 193 Zürcherstrasse.
- In Sektion III des Grundbuchs der Stadt Basel Parzelle Nr. 400, drei Jucharten, dreizehntausend siebenhundert und dreissig Quadratfuss haltend, die sogenannte St. Alban-Munimatte vor dem Steinenthor (Aussteuerungsurkunde, Fünftens, 1, c.).
- In Sektion VII des Grundbuchs der Stadt Basel Parzelle Nr. 209, neunundzwanzigtausend einhundert fünfundsiebzig Quadratfuss haltend, Teil der Claramatte (Aussteuerungsurkunde, Fünftens, 1, e.).
- In Sektion I des Grundbuchs der Stadt Basel eine Parzelle, in dem unterm 18. Januar 1875 vom Grossen Rat genehmigten Korrektionsplan vom Oktober 1874 mit Lit. D bezeichnet, neuntausend fünfhundert und vierzig Quadratfuss haltend, bei der Strafanstalt. Über die unter Lit. f), g) und h) aufgezählten Vermögensobjekte kann von Seite der Behörden der Bürgergemeinde ohne Bewilligung der Staatsbehörden verfügt werden, immerhin unter Vorbehalt der allgemeinen baupolizeilichen Vorschriften.