Dieses Reglement gilt für folgende selbständigen Stiftungen, welche der Aufsicht der Bürgergemeinde unterstellt sind:
- Baehler-Stiftung;
- Leonhard Paravicinische Stiftung;
- Stiftung Ernst Eisenhut Züst;
- Paul Scherrer Fonds.
Dieses Reglement regelt:
- die Grundsätze für die Verwaltung des Stiftungsvermögens;
- die Aufsicht über die vor dem 1. Januar 2012 gegründeten selbständigen Stiftungen, welche der Aufsicht der Bürgergemeinde der Stadt Basel von Gesetzes wegen zugeordnet sind.