Die Wahlen erfolgen im ersten Wahlgang nach dem Prinzip des absoluten Mehrs. Das absolute Mehr hat erreicht, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
Erreichen mehr Kandidaten, als Sitze zu vergeben sind, das absolute Mehr, so fallen die Kandidaten mit der geringsten Stimmenzahl aus der Wahl. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los, wenn dies zur Ermittlung des Gewählten erforderlich ist. Das Los ist unverzüglich durch den Versammlungsleiter zu ziehen.
Erreichen im ersten Wahlgang weniger Kandidaten, als zu wählen sind, das absolute Mehr, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Dabei entscheidet das relative Mehr, das heisst, es sind diejenigen Kandidaten gewählt, welche am meisten Stimmen erhalten haben. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet ebenfalls das Los, wenn dies zur Ermittlung der Gewählten erforderlich ist.