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BeB 153.860

Ordnung über die Entschädigung für den Bürgerratspräsidenten, die Mitglieder des Bürgerrates, den Schreiber und den Kassier

Vom 4. Mai 1995 (Stand 1. Juli 1995)

Präambel

Entschädigung für den Bügerrat: Ordnung | Bettingen: Bürgergemeinde

Die Versammlung der Bürgergemeinde Bettingen
beschliesst:

Art. 1

Für die Entschädigungen des Bürgerratspräsidenten, der Mitglieder des Bürgerrates, des Schreibers und des Kassiers bewilligt die Bürgergemeindeversammlung jeweils auf Antrag des Bürgerrates eine Gesamtsumme.

Art. 2

Über die von der Bürgergemeindeversammlung genehmigte Gesamtsumme kann der Bürgerrat verfügen. Er legt die einzelnen Entschädigungen nach Funktion fest.

Egress

Diese Ordnung ist zu publizieren; sie wird am 1. Juli 1995 wirksam.[1] Auf den gleichen Zeitpunkt wird die Ordnung über die Entschädigungen für den Bürgerratspräsidenten, die Mitglieder des Bürgerrates, den Schreiber und den Kassier vom 28. November 1985 aufgehoben.

KB 29.07.1995

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
04.05.1995 01.07.1995 Erlass Erstfassung KB 29.07.1995

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 04.05.1995 01.07.1995 Erstfassung KB 29.07.1995