Für die Entschädigungen des Bürgerratspräsidenten, der Mitglieder des Bürgerrates, des Schreibers und des Kassiers bewilligt die Bürgergemeindeversammlung jeweils auf Antrag des Bürgerrates eine Gesamtsumme.
BeB 153.860
Ordnung über die Entschädigung für den Bürgerratspräsidenten, die Mitglieder des Bürgerrates, den Schreiber und den Kassier
Vom 4. Mai 1995 (Stand 1. Juli 1995)
Präambel
Entschädigung für den Bügerrat: Ordnung | Bettingen: Bürgergemeinde
beschliesst:
Art. 1
Art. 2
Über die von der Bürgergemeindeversammlung genehmigte Gesamtsumme kann der Bürgerrat verfügen. Er legt die einzelnen Entschädigungen nach Funktion fest.
Egress
Diese Ordnung ist zu publizieren; sie wird am 1. Juli 1995 wirksam.[1] Auf den gleichen Zeitpunkt wird die Ordnung über die Entschädigungen für den Bürgerratspräsidenten, die Mitglieder des Bürgerrates, den Schreiber und den Kassier vom 28. November 1985 aufgehoben.
KB 29.07.1995
Änderungstabelle - Nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 04.05.1995 | 01.07.1995 | Erlass | Erstfassung | KB 29.07.1995 |
Änderungstabelle - Nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 04.05.1995 | 01.07.1995 | Erstfassung | KB 29.07.1995 |