Die Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Riehen und der Gemeinde Bettingen wird gemäss dem Grenzbereinigungsplan des Vermessungsamtes Basel-Stadt vom 1. März 1956 verlegt.
BeE 117.200
Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Riehen und Bettingen[1]
Präambel
Gemeindegrenze Bettingen/Riehen: Vertrag | Bettingen: Einwohnergemeinde
Zwischen
der Einwohnergemeinde Riehen, vertreten durch den Gemeinderat, handelnd im Einverständnis des Weiteren Gemeinderates (Beschluss vom 16. Mai 1956), unter Vorbehalt der Zustimmung des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt,
und
der Einwohnergemeinde Bettingen, vertreten durch den Gemeinderat, handelnd gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 1955, unter Vorbehalt der Zustimmung des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt, wird Folgendes vereinbart:
Art. ikel 1
Art. ikel 2
Von Seiten der Einwohnergemeinde Riehen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Gemeinde Bettingen abgetreten:
| 1. | die im Grenzbereinigungsplan vom 1. März 1956 mit A bezeichnete und rot bemalte Fläche, haltend 148,5 m²; | ||
| 2. | die im oben genannten Plan mit B bezeichnete und rot bemalte Fläche, haltend 359,5 m². | ||
Art. ikel 3
Von Seiten der Einwohnergemeinde Bettingen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Gemeinde Riehen abgetreten:
Art. ikel 4
Die Flächendifferenz von 27 m² wird der Gemeinde Riehen für die nächste Grenzbereinigung mit der Gemeinde Bettingen gutgeschrieben. Mit Rücksicht darauf, dass die Gemeinde Bettingen mit der Fläche C (gelb) einen Bauplatz an Riehen abtritt, wird die Gemeinde Bettingen bei der nächsten Grenzregulierung, wenn möglich, ein Baugrundstück zugeteilt erhalten.
Art. ikel 5
Die Vermarkung der neuen Gemeindegrenze erfolgt durch das Vermessungsamt des Kantons Basel-Stadt. Die Vermarkungskosten werden von den Parteien je zur Hälfte getragen.
Art. ikel 6
Die Bereinigung der Grundbuchpläne erfolgt von Amtes wegen aufgrund des Grenzbereinigungsplanes des Vermessungsamtes vom 1. März 1956.
Der Regierungsrat von Basel-Stadt wird mit der Anmeldung des Mutationsplanes beauftragt und das Grundbuchamt zu den nötigen Eintragungen ermächtigt.
Egress
Bettingen, den 29. November 1955
Für die Einwohnergemeinde Bettingen:
Der Präsident: W. Senn
Der Gemeindeschreiber: W. Nebiker
Von der Einwohnergemeindeversammlung genehmigt:
Bettingen, den 6. Dezember 1955
Riehen, den 14. März 1956
Für die Einwohnergemeinde Riehen: Gemeinderat Riehen
Der Präsident: W. Wenk
Der Gemeindeschreiber: R. Schmid
Vom Weiteren Gemeinderat genehmigt:
Riehen, den 16. Mai 1956
Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt genehmigt:
Basel, den 22. Juni 1956
Vom Grossen Rat genehmigt:
Basel, den 6. Juli 1956
Änderungstabelle - Nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 29.11.1955 | 23.08.1956 | Erlass | Erstfassung | KB 11.07.1956 |
Änderungstabelle - Nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 29.11.1955 | 23.08.1956 | Erstfassung | KB 11.07.1956 |