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BeE 117.200

Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Riehen und Bettingen[1]

Vom 29. November 1955 (Stand 23. August 1956)

Präambel

Gemeindegrenze Bettingen/Riehen: Vertrag | Bettingen: Einwohnergemeinde

Zwischen

 

der Einwohnergemeinde Riehen, vertreten durch den Gemeinderat, handelnd im Einverständnis des Weiteren Gemeinderates (Beschluss vom 16. Mai 1956), unter Vorbehalt der Zustimmung des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt,

 

und

 

der Einwohnergemeinde Bettingen, vertreten durch den Gemeinderat, handelnd gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 1955, unter Vorbehalt der Zustimmung des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt, wird Folgendes vereinbart:

Art. ikel 1

Die Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Riehen und der Gemeinde Bettingen wird gemäss dem Grenzbereinigungsplan des Vermessungsamtes Basel-Stadt vom 1. März 1956 verlegt.

Art. ikel 2

Von Seiten der Einwohnergemeinde Riehen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Gemeinde Bettingen abgetreten:

1. die im Grenzbereinigungsplan vom 1. März 1956 mit A bezeichnete und rot bemalte Fläche, haltend 148,5 m²;
2. die im oben genannten Plan mit B bezeichnete und rot bemalte Fläche, haltend 359,5 m².

Art. ikel 3

Von Seiten der Einwohnergemeinde Bettingen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Gemeinde Riehen abgetreten:

Art. ikel 4

Die Flächendifferenz von 27 m²  wird der Gemeinde Riehen für die nächste Grenzbereinigung mit der Gemeinde Bettingen gutgeschrieben. Mit Rücksicht darauf, dass die Gemeinde Bettingen mit der Fläche C (gelb) einen Bauplatz an Riehen abtritt, wird die Gemeinde Bettingen bei der nächsten Grenzregulierung, wenn möglich, ein Baugrundstück zugeteilt erhalten.

Art. ikel 5

Die Vermarkung der neuen Gemeindegrenze erfolgt durch das Vermessungsamt des Kantons Basel-Stadt. Die Vermarkungskosten werden von den Parteien je zur Hälfte getragen.

Art. ikel 6

Die Bereinigung der Grundbuchpläne erfolgt von Amtes wegen aufgrund des Grenzbereinigungsplanes des Vermessungsamtes vom 1. März 1956.

Der Regierungsrat von Basel-Stadt wird mit der Anmeldung des Mutationsplanes beauftragt und das Grundbuchamt zu den nötigen Eintragungen ermächtigt.

Egress

 

Bettingen, den 29. November 1955

Für die Einwohnergemeinde Bettingen:

Der Präsident: W. Senn

Der Gemeindeschreiber: W. Nebiker

 

Von der Einwohnergemeindeversammlung genehmigt:

Bettingen, den 6. Dezember 1955

 

Riehen, den 14. März 1956

Für die Einwohnergemeinde Riehen: Gemeinderat Riehen

Der Präsident: W. Wenk

Der Gemeindeschreiber: R. Schmid

 

Vom Weiteren Gemeinderat genehmigt:

Riehen, den 16. Mai 1956

 

Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt genehmigt:

Basel, den 22. Juni 1956

 

Vom Grossen Rat genehmigt:

Basel, den 6. Juli 1956

 

KB 11.07.1956

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
29.11.1955 23.08.1956 Erlass Erstfassung KB 11.07.1956

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 29.11.1955 23.08.1956 Erstfassung KB 11.07.1956