Die Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Bettingen im Gebiet «Im Wenkenberg» und der Gemeinde Riehen wird gemäss dem Gemeindegrenzverlegungsplan des Vermessungsamtes Basel-Stadt vom 11. November 1975 verlegt.
BeE 117.210
Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Bettingen und Riehen im Gebiet «Im Wenkenberg»[1]
Präambel
Gemeindegrenze Bettingen/Riehen: Vertrag | Bettingen: Einwohnergemeinde
Zwischen der Einwohnergemeinde Bettingen, vertreten durch den Gemeinderat, für diesen handelnd die Herren Willy Müller, Gemeindepräsident, von und in Bettingen und Guido Costeggioli, Gemeindeschreiber, von Basel in Bettingen
und
der Einwohnergemeinde Riehen, vertreten durch den Gemeinderat, für diesen handelnd die Herren Gerhard Kaufmann, Gemeindepräsident und Peter Grieder, Gemeindeverwalter, beide von und in Riehen, wird, für Bettingen unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung, und für Riehen unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Weiteren Gemeinderat und des Referendums, Folgendes vereinbart:
Art. 1
Art. 2
Von Seiten der Einwohnergemeinde Riehen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Gemeinde Bettingen abgetreten:
| 1. | die im Grenzverlegungsplan vom 11. 11. 1975 mit A bezeichnete und rot bemalte Fläche, haltend 782 m²; | ||
| 2. | die im oben genannten Plan mit B bezeichnete und rot bemalte Fläche, haltend 1'430 m². | ||
Art. 3
Von Seiten der Einwohnergemeinde Bettingen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Gemeinde Riehen abgetreten:
| 1. | die im Grenzverlegungsplan vom 11. 11. 1975 mit C bezeichnete und gelb bemalte Fläche, haltend 1'817 m²; | ||
| 2. | die im oben genannten Plan mit D bezeichnete und mit gelber Farbe hervorgehobene Fläche, haltend 422 m². | ||
Art. 4
Die Gutschrift von 27 m² für die Gemeinde Riehen aus der Grenzregulierung im Jahre 1956 «Auf dem Bücken» ist mit diesem Flächenabtausch abgegolten.
Art. 5
Die Absteckung und Vermarkung der neuen Gemeindegrenze erfolgt durch das Vermessungsamt des Kantons Basel-Stadt. Die Kosten des Grenzverlegungsplanes und der Vermarkung werden von den Parteien je zur Hälfte getragen.
Art. 6
Der Vertrag über die Gemeindegrenzverlegung tritt mit dem Datum der Genehmigung durch den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt in Kraft.
Art. 7
Der Regierungsrat verfügt die entsprechenden Rechtsänderungen und meldet diese beim Grundbuchamt an; das Grundbuchamt wird zu den erforderlichen Eintragungen ermächtigt.
Egress
Bettingen, den 16. Dezember 1975
Für die Einwohnergemeinde Bettingen:
Gemeinderat Bettingen
Der Gemeindepräsident: W. Müller
Der Gemeindeschreiber: G. Costeggioli
Ebenso genehmigt von der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. Dezember 1975
Riehen, den 17. Dezember 1975
Für die Einwohnergemeinde Riehen:
Gemeinderat Riehen
Der Präsident: G. Kaufmann
Der Gemeindeverwalter: P. Grieder
Vom Weiteren Gemeinderat Riehen am 17. Dezember 1975 genehmigt.
Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt am 27. Januar 1976 genehmigt.
Änderungstabelle - Nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 16.12.1975 | 27.01.1976 | Erlass | Erstfassung | KB 02.06.1976 |
Änderungstabelle - Nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 16.12.1975 | 27.01.1976 | Erstfassung | KB 02.06.1976 |