Die Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Bettingen und der Gemeinde Riehen in den Gebieten «Im Britzigerberg», «Im Linsberg» und «Im Winkel» wird gemäss dem Gemeindegrenzverlegungsplan Nr. 283 des Vermessungsamtes Basel-Stadt vom 21. August 1981 verlegt.
BeE 117.220
Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Bettingen und Riehen in den Gebieten «Im Britzigerberg», «Im Linsberg» und «Im Winkel»[1]
Präambel
Gemeindegrenze Bettingen/Riehen: Vertrag | Bettingen: Einwohnergemeinde
Zwischen der Einwohnergemeinde Bettingen, vertreten durch den Gemeinderat, für diesen handelnd die Herren Willy Müller, Gemeindepräsident, von und in Bettingen und Guido Costeggioli, Gemeindeschreiber, von Basel in Bettingen, und der Einwohnergemeinde Riehen, vertreten durch den Gemeinderat, für diesen handelnd die Herren Gerhard Kaufmann, Gemeindepräsident und Dr. André Grotsch, Gemeindeverwalter, beide von und in Riehen, wird, für Bettingen unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung und für Riehen unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Weiteren Gemeinderat und des Referendums, Folgendes vereinbart:
Art. 1
Art. 2
Von Seiten der Einwohnergemeinde Riehen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Gemeinde Bettingen abgetreten:
| 1. | Im Britzigerberg: Die im Grenzverlegungsplan vom 21. 8. 1981 mit dem Buchstaben A bezeichnete und rot bemalte Fläche, haltend 1'372 m². | ||
| 2. | Im Linsberg: Die im oben genannten Plan mit C bezeichnete und rot bemalte Fläche, haltend 1'098 m². | ||
| 3. | Im Winkel: Die im oben genannten Plan mit E bezeichnete und rot bemalte Fläche haltend 659,5 m². | ||
Art. 3
Von Seiten der Einwohnergemeinde Bettingen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Gemeinde Riehen abgetreten:
| 1. | Im Linsberg: Die im Grenzverlegungsplan vom 21. 8. 1981 mit B bezeichnete und gelb bemalte Fläche, haltend 2'022 m². | ||
| 2. | Im Linsberg: Die im oben genannten Plan mit D bezeichnete und gelb bemalte Fläche, haltend 14,5 m². | ||
| 3. | Im Winkel: Die im oben genannten Plan mit F bezeichnete und gelb bemalte Fläche, haltend 1'093 m². | ||
Art. 4
Die gegenseitig abzutretenden Flächen sind flächengleich und betragen je 3'129,5 m²; es entsteht somit keine Flächendifferenz.
Art. 5
Die Absteckung und Vermarkung der neuen Gemeindegrenze erfolgt durch das Vermessungsamt des Kantons Basel-Stadt. Die Kosten des Grenzverlegungsplanes werden der Waldzusammenlegung Bettingen/Riehen belastet, während jene der Vermarkung von den Parteien je zur Hälfte getragen werden.
Art. 6
Der Vertrag über die Gemeindegrenzverlegung tritt mit dem Datum der Genehmigung durch den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt in Kraft.
Art. 7
Der Regierungsrat verfügt die entsprechenden Rechtsänderungen und meldet diese beim Grundbuchamt an; das Grundbuchamt wird zu den erforderlichen Eintragungen ermächtigt.
Egress
Riehen, den 23. September 1981
Für die Einwohnergemeinde Riehen
Der Gemeinderat
Der Präsident: G. Kaufmann
Der Gemeindeverwalter: Dr. A. Grotsch
Vom Weiteren Gemeinderat genehmigt
Die Präsidentin: E. Arnold
Der Sekretär: Dr. A. Grotsch
Bettingen, den 12. Oktober 1981
Für die Einwohnergemeinde Bettingen
Der Gemeinderat
Der Präsident: W. Müller
Der Gemeindeschreiber: G. Costeggioli
Von der Einwohnerversammlung Bettingen am 15. Dezember 1981 genehmigt.
Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt am 22. Dezember 1981 genehmigt.
Änderungstabelle - Nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 12.10.1981 | 22.12.1981 | Erlass | Erstfassung | KB 07.11.1981 |
Änderungstabelle - Nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 12.10.1981 | 22.12.1981 | Erstfassung | KB 07.11.1981 |