Lexipedia

BeE 117.220

Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Bettingen und Riehen in den Gebieten «Im Britzigerberg», «Im Linsberg» und «Im Winkel»[1]

Vom 12. Oktober 1981 (Stand 22. Dezember 1981)

Präambel

Gemeindegrenze Bettingen/Riehen: Vertrag | Bettingen: Einwohnergemeinde

Zwischen der Einwohnergemeinde Bettingen, vertreten durch den Gemeinderat, für diesen handelnd die Herren Willy Müller, Gemeindepräsident, von und in Bettingen und Guido Costeggioli, Gemeindeschreiber, von Basel in Bettingen, und der Einwohnergemeinde Riehen, vertreten durch den Gemeinderat, für diesen handelnd die Herren Gerhard Kaufmann, Gemeindepräsident und Dr. André Grotsch, Gemeindeverwalter, beide von und in Riehen, wird, für Bettingen unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung und für Riehen unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Weiteren Gemeinderat und des Referendums, Folgendes vereinbart:

Art. 1

Die Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Bettingen und der Gemeinde Riehen in den Gebieten «Im Britzigerberg», «Im Linsberg» und «Im Winkel» wird gemäss dem Gemeindegrenzverlegungsplan Nr. 283 des Vermessungsamtes Basel-Stadt vom 21. August 1981 verlegt.

Art. 2

Von Seiten der Einwohnergemeinde Riehen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Gemeinde Bettingen abgetreten:

1. Im Britzigerberg: Die im Grenzverlegungsplan vom 21. 8. 1981 mit dem Buchstaben A bezeichnete und rot bemalte Fläche, haltend 1'372 m².
2. Im Linsberg: Die im oben genannten Plan mit C bezeichnete und rot bemalte Fläche, haltend 1'098 m².
3. Im Winkel: Die im oben genannten Plan mit E bezeichnete und rot bemalte Fläche haltend 659,5 m².

Art. 3

Von Seiten der Einwohnergemeinde Bettingen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Gemeinde Riehen abgetreten:

1. Im Linsberg: Die im Grenzverlegungsplan vom 21. 8. 1981 mit B bezeichnete und gelb bemalte Fläche, haltend 2'022 m².
2. Im Linsberg: Die im oben genannten Plan mit D bezeichnete und gelb bemalte Fläche, haltend 14,5 m².
3. Im Winkel: Die im oben genannten Plan mit F bezeichnete und gelb bemalte Fläche, haltend 1'093 m².

Art. 4

Die gegenseitig abzutretenden Flächen sind flächengleich und betragen je 3'129,5 m²; es entsteht somit keine Flächendifferenz.

Art. 5

Die Absteckung und Vermarkung der neuen Gemeindegrenze erfolgt durch das Vermessungsamt des Kantons Basel-Stadt. Die Kosten des Grenzverlegungsplanes werden der Waldzusammenlegung Bettingen/Riehen belastet, während jene der Vermarkung von den Parteien je zur Hälfte getragen werden.

Art. 6

Der Vertrag über die Gemeindegrenzverlegung tritt mit dem Datum der Genehmigung durch den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt in Kraft.

Art. 7

Der Regierungsrat verfügt die entsprechenden Rechtsänderungen und meldet diese beim Grundbuchamt an; das Grundbuchamt wird zu den erforderlichen Eintragungen ermächtigt.

Egress

Riehen, den 23. September 1981

Für die Einwohnergemeinde Riehen

Der Gemeinderat

Der Präsident: G. Kaufmann

Der Gemeindeverwalter: Dr. A. Grotsch

 

Vom Weiteren Gemeinderat genehmigt

Die Präsidentin: E. Arnold

Der Sekretär: Dr. A. Grotsch

 

Bettingen, den 12. Oktober 1981

Für die Einwohnergemeinde Bettingen

Der Gemeinderat

Der Präsident: W. Müller

Der Gemeindeschreiber: G. Costeggioli

 

Von der Einwohnerversammlung Bettingen am 15. Dezember 1981 genehmigt.

 

Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt am 22. Dezember 1981 genehmigt.

KB 07.11.1981

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
12.10.1981 22.12.1981 Erlass Erstfassung KB 07.11.1981

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 12.10.1981 22.12.1981 Erstfassung KB 07.11.1981