Die Wahlen erfolgen im ersten Wahlgang nach dem Prinzip des absoluten Mehrs. Um das absolute Mehr zu bestimmen, wird die Gesamtzahl der gültigen Wahlzettel durch zwei dividiert; die nächsthöhere ganze Zahl, die auf den so erhaltenen Quotienten folgt, ergibt das absolute Mehr.
Erreichen mehr kandidierende Personen, als Sitze zu vergeben sind, das absolute Mehr, so fallen die kandidierenden Personen mit der geringsten Stimmenzahl aus der Wahl. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los, wenn dies zur Ermittlung der gewählten Person erforderlich ist. Das Los ist unverzüglich durch die versammlungsleitende Person zu ziehen. *
Erreichen im ersten Wahlgang weniger kandidierende Personen, als zu wählen sind, das absolute Mehr, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Dabei entscheidet das relative Mehr, das heisst, es sind diejenigen kandidierenden Personen gewählt, welche am meisten Stimmen erhalten haben. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet ebenfalls das Los, wenn dies zur Ermittlung der gewählten Person erforderlich ist. *