Der Gemeinderat beschliesst an der konstituierenden Sitzung gemeinsam im Kollegium die Bereiche und die Bereichsverteilung. Er berücksichtigt dabei die berufliche Qualifikation sowie das Anciennitätsprinzip.
Er wählt eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten als Stellvertretung und regelt die weiteren Stellvertretungen.
Die Verantwortung für bereichsübergreifende Geschäfte oder besondere Projekte überträgt der Gemeinderat per Beschluss dem Gemeinderatsmitglied, dessen Bereich am meisten betroffen ist.