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BeE 153.840

Reglement betreffend die Erhebung von Verwaltungsgebühren

(Verwaltungsgebührenreglement)

Vom 15. Juni 2020 (Stand 26. Dezember 2024)

Präambel

Verwaltungsgebührenreglement | Bettingen: Einwohnergemeinde

Der Gemeinderat Bettingen,

gestützt auf die Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom 23. März 2005[1], § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsgebühren vom 9. März 1972[2], § 15 Abs. 3 des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt (NAG) vom 11. Januar 2017[3] und die Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Bettingen vom 26. April 2016[4],

beschliesst:

A. Allgemeines

Art. 1 Geltungsbereich

Dieses Reglement regelt die Erhebung von Gebühren für Bewilligungen, Bescheinigungen und verschiedene Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung.

Art. 2 Definition und Höhe der Gebühren

Die Gebühren sind das Entgelt für Verwaltungshandlungen der Gemeinde und alle damit notwendig zusammenhängenden Tätigkeiten wie Abklärungen, Beratungen und Verhandlungen.

Die Gebühren bemessen sich grundsätzlich nach dem gesamten mittelbaren und unmittelbaren Verwaltungsaufwand und sollen kostendeckend sein. Im Übrigen sind die Grundsätze des Gesetzes über die Verwaltungsgebühren massgeblich.

Für ausserordentlichen Verwaltungsaufwand sowie bei besonders hohen Vermögensinteressen der Gebührenpflichtigen kann die Gebühr um das Doppelte erhöht werden.

Art. 3 Gebührenerlass

Gebühren können auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn ein finanzieller Härtefall vorliegt, wenn gemeinnützige Zwecke verfolgt werden oder wenn die Gebühr unter Würdigung der gesamten Umstände als zu hoch erscheint. Das begründete Erlassgesuch ist an die Gemeindeverwaltung zu richten.

B. Gebühren

Art. 4 Kanzleigebühren

Es werden folgende Kanzleigebühren erhoben:

1. Für das Erstellen von Fotokopien / A4, pro Kopie Fr. 0.50
2. Für das Erstellen von Fotokopien / A3, pro Kopie Fr. 1.00
3. Spesen für Porti, Telefon, Fax, Publikationen usw. nach Aufwand

Art. 5 Zahlungsfristen und Mahngebühren

Die Zahlungsfrist von Gebühren beträgt 30 Tage. Nach Ablauf dieser Frist kann ein Verzugszins von 5% erhoben werden.

Für nicht rechtzeitig bezahlte Gebühren können Mahngebühren und Umtriebsgebühren für Inkassomassnahmen erhoben werden. Diese betragen:

1. erste Mahnung gratis
2. Mahngebühren ab zweiter Mahnung je Fr. 40.00
3. Umtriebsgebühr für Inkassomassnahmen Fr. 50.00

Art. 6 Besondere Gebühren der Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung erhebt folgende Gebühren im Bereich Einwohnerdienste:

Art der Gebühr Gebühr
1. Abmeldung pro Person Fr. 20.00
2. Abmeldung pro Haushalt Fr. 40.00
3. Adressbekanntgabe - einfache schriftliche Auskunft Fr. 10.00
4. Adressbekanntgabe - schriftliche Auskunft mit vorliegendem Interessennachweis Fr. 20.00
5. Adressbekanntgabe - für Klassenzusammenkünfte gratis
6. Adressetiketten- und listen:
6.1 Grundpauschale pro Auftrag für administrativen Aufwand Fr. 30.00
6.2 Preis pro Adresse (Etikettendruck, Papier etc.) Fr. 00.10
7. Anmeldung Fr. 25.00
8. Beglaubigung einer Unterschrift Fr. 15.00
9. Beglaubigung einer Abschrift, Fotokopie oder eines Auszuges Fr. 15.00
10. Beglaubigung von Unterschriften eines Ehepaares oder einer eingetragenen Partnerschaft Fr. 20.00
11. Bestätigung Personalien Fr. 10.00
12. Heimatausweis Fr. 25.00
13. Heimatausweis - Verlängerung Fr. 15.00
14. Identitätskarte - Erwachsene Fr. 70.00
15. Identitätskarte - Kinder Fr. 35.00
16. Jagdpass - Tagespass Gäste Fr. 50.00
17. Jagdpass - Jahresbewilligung Fr. 100.00
18. Lebensbescheinigung pro Person Fr. 10.00
19. Lebensbescheinigung, die besonderen zeitlichen Aufwand erfordern Fr. 20.00
20. Verlustgebühr Identitätskarte Fr. 20.00
21. Vorladungen, die wegen Versäumnissen zu erlassen sind Fr. 30.00
22. Wohnsitzbescheinigung je Einzelperson Fr. 20.00
23. Wohnsitzbescheinigung für das Generalabonnement der SBB, pro Familie Fr. 20.00
24. Wohnsitzbescheinigung für Familien (2 Erwachsene und Kinder, Anzahl unbeschränkt) Fr. 50.00

Die Gemeindeverwaltung erhebt folgende Gebühren im Bereich Bauwesen / Werkhof:

Art der Gebühr Gebühr
1. Arbeiten und Dienstleistungen des Aussendienstes pro Stunde und Mitarbeitenden Fr. 90.00
2. Fahrzeuge bedient pro Stunde: * Aufwand pro Stunde: *
2.1 * Transportfahrzeug inkl. Bedienung Fr. 110.00
2.2 * Spezialfahrzeug inkl. Bedienung Fr. 220.00
3. Hausnummern Fr. 40.00
4. *
5. *
 *
 *
6. *
 *
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7. *
 *
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8. *

Die Ansätze der Gebühren für die Inanspruchnahme des öffentlichen Raums richten sich nach der Gebührenverordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (GebV NöRG) vom 1. November 2022[5]*

… *

Art. 7 * Gebührenzuschlag

Es können Zuschläge erhoben werden gemäss § 9 der kantonalen Verordnung über die Beglaubigungsgebühren sowie die Gebühren auf dem Gebiet der Einwohnerkontrolle und des Ausländerrechts (GVo) vom 4. Juni 2024[6].

Egress

Schlussbestimmung

 

Dieses Reglement ist zu publizieren; es tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. Auf den gleichen Zeitpunkt wird das Reglement betreffend die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 31. August 2010 aufgehoben.

KB 24.06.2020

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
15.06.2020 01.07.2020 Erlass Erstfassung KB 24.06.2020
16.12.2024 26.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "2." / "Art der Gebühr" geändert KB 21.12.2024
16.12.2024 26.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "2." / "Gebühr" geändert KB 21.12.2024
16.12.2024 26.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "2.1" eingefügt KB 21.12.2024
16.12.2024 26.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "2.2" eingefügt KB 21.12.2024
16.12.2024 26.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "4." aufgehoben KB 21.12.2024
16.12.2024 26.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "5." aufgehoben KB 21.12.2024
16.12.2024 26.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "" aufgehoben KB 21.12.2024
16.12.2024 26.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "" aufgehoben KB 21.12.2024
16.12.2024 26.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "6." aufgehoben KB 21.12.2024
16.12.2024 26.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "" aufgehoben KB 21.12.2024
16.12.2024 26.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "" aufgehoben KB 21.12.2024
16.12.2024 26.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "7." aufgehoben KB 21.12.2024
16.12.2024 26.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "" aufgehoben KB 21.12.2024
16.12.2024 26.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "" aufgehoben KB 21.12.2024
16.12.2024 26.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "8." aufgehoben KB 21.12.2024
16.12.2024 26.12.2024 § 6 Abs. 3 geändert KB 21.12.2024
16.12.2024 26.12.2024 § 6 Abs. 4 aufgehoben KB 21.12.2024
16.12.2024 26.12.2024 § 7 eingefügt KB 21.12.2024

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 15.06.2020 01.07.2020 Erstfassung KB 24.06.2020
§ 6 Abs. 2, Tabelle, "2." / "Art der Gebühr" 16.12.2024 26.12.2024 geändert KB 21.12.2024
§ 6 Abs. 2, Tabelle, "2." / "Gebühr" 16.12.2024 26.12.2024 geändert KB 21.12.2024
§ 6 Abs. 2, Tabelle, "2.1" 16.12.2024 26.12.2024 eingefügt KB 21.12.2024
§ 6 Abs. 2, Tabelle, "2.2" 16.12.2024 26.12.2024 eingefügt KB 21.12.2024
§ 6 Abs. 2, Tabelle, "4." 16.12.2024 26.12.2024 aufgehoben KB 21.12.2024
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§ 6 Abs. 2, Tabelle, "" 16.12.2024 26.12.2024 aufgehoben KB 21.12.2024
§ 6 Abs. 2, Tabelle, "6." 16.12.2024 26.12.2024 aufgehoben KB 21.12.2024
§ 6 Abs. 2, Tabelle, "" 16.12.2024 26.12.2024 aufgehoben KB 21.12.2024
§ 6 Abs. 2, Tabelle, "" 16.12.2024 26.12.2024 aufgehoben KB 21.12.2024
§ 6 Abs. 2, Tabelle, "7." 16.12.2024 26.12.2024 aufgehoben KB 21.12.2024
§ 6 Abs. 2, Tabelle, "" 16.12.2024 26.12.2024 aufgehoben KB 21.12.2024
§ 6 Abs. 2, Tabelle, "" 16.12.2024 26.12.2024 aufgehoben KB 21.12.2024
§ 6 Abs. 2, Tabelle, "8." 16.12.2024 26.12.2024 aufgehoben KB 21.12.2024
§ 6 Abs. 3 16.12.2024 26.12.2024 geändert KB 21.12.2024
§ 6 Abs. 4 16.12.2024 26.12.2024 aufgehoben KB 21.12.2024
§ 7 16.12.2024 26.12.2024 eingefügt KB 21.12.2024