Vor der Belegung der Räumlichkeiten ist mit der bzw. dem Hausverantwortlichen Kontakt aufzunehmen.
Die Anweisungen der bzw. des Hausverantwortlichen sind zu befolgen.
Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, zu den Räumlichkeiten und deren Einrichtung Sorge zu tragen. An den Wänden darf weder etwas aufgehängt noch befestigt werden. Befestigungen am Mobiliar dürfen nur mit problemlos entfernbaren Klebstreifen erfolgen.
Die Benutzerinnen und Benutzer haften für Schäden. Die Gemeindeverwaltung ist nach eigenem Ermessen berechtigt, bei Veranstaltungen mit grösserem Schadenpotential vorgängig eine Sicherheitsleistung zu verlangen, welche in Korrelation mit der Anzahl Benutzerinnen oder Benutzer, der Veranstaltungsart und Benützungsdauer steht. Vor Hinterlegung der Sicherheitsleistung auf dem dafür bezeichneten Konto der Gemeindeverwaltung oder in bar wird die Benützungsbewilligung nicht erteilt.
Die Kosten für fehlende oder beschädigte Gegenstände werden in Rechnung gestellt.
In sämtlichen Räumen besteht ein Rauchverbot.
Das Aufstellen und Betreiben von eigenen Grills und Feuerstellen, insbesondere Fackeln, Finnenkerzen und dergleichen ist verboten.
In sämtlichen Räumen und im Innenhof ist Pyrotechnik verboten.
Es ist verboten, Hunde oder andere Tiere in die Innenräume mitzunehmen (ausgenommen sind Assistenzhunde). Im Innenhof ist ein genereller Leinenzwang für Hunde.
Die Benutzerinnen und Benutzer haben die polizeilichen Vorschriften für die Sicherheit (Brandschutz, Notfallwege etc.) einzuhalten.