Die Schulanlagen stehen in erster Linie der Primarstufe Bettingen zur Verfügung.
Die Gemeinde Bettingen stellt ihre Schulanlagen, insbesondere die Schulsportanlagen und geeignete spezielle Schulräumlichkeiten, der Bevölkerung für die ausserschulische Nutzung nach Massgaben dieses Reglements zur Verfügung.
Ortsansässige Vereine und Organisationen mit Sitz in Bettingen sowie Einwohnende von Bettingen erhalten den Vorzug. Unabhängig vom Sitz gilt ein Verein als ortsansässig, wenn mehr als die Hälfte seiner aktiven Mitglieder ihren Wohnsitz in Bettingen hat.