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BeE 786.150

Gebührenreglement für die Entsorgung von Hauskehricht und Sperrgut *

Vom 4. Mai 1993 (Stand 1. Juli 2009)

Präambel

Abfallbeseitigung: Gebührenreglement | Bettingen: Einwohnergemeinde

Der Gemeinderat Bettingen,

gestützt auf § 23 der Ordnung der Abfallbehandlung in der Gemeinde Bettingen (Abfallordnung) vom 8. Dezember 1992[1],

erlässt folgendes Reglement:

Art. 1 Gebührenkleber für Kehrichtsäcke

Für die Bereitstellung des Kehrichts sind die Kehrichtsäcke mit einem offiziellen Gebührenkleber zu versehen. Es werden folgende Gebühren erhoben:

17 Liter-Säcke sind mit der Hälfte eines Gebührenklebers für 35 Liter-Säcke zu versehen.

Art. 2 * Containermarken

Container, die mit offenem Kehricht, mit Kehrichtsäcken ohne Gebührenkleber oder mit Sperrgut gefüllt werden, sind vor jeder Bereitstellung mit einer offiziellen Containermarke zu versehen. Es werden folgende Gebühren erhoben:

Art. 3 Sperrgutmarke

Sperrgutbündel oder einzelne Gegenstände mit der maximalen Abmessung von 1 × 0,5 × 0,5 Meter oder 2 × 0,5 × 0,25 Meter und dem Höchstgewicht von 15 Kilogramm sind vor der Bereitstellung mit einer offiziellen Sperrgutmarke zu versehen.

Sperrgutbündel oder einzelne Gegenstände mit der maximalen Abmessung von 2 × 1 × 0,5 Meter und dem Höchstgewicht von 30 Kilogramm sind vor der Bereitstellung mit zwei offiziellen Sperrgutmarken zu versehen.

Es wird folgende Gebühr erhoben:

Art. 4 Umtriebsentschädigungen

Entstehen der Gemeindeverwaltung durch falsch oder in Übermengen bereitgestellte Abfälle zusätzliche Umtriebe, werden diese dem Verursacher nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Art. 5 Schlussbestimmungen

Dieses Reglement ist zu publizieren; es wird am 1. Juli 1993 wirksam.

Egress

KB 29.05.1993

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
04.05.1993 01.07.1993 Erlass Erstfassung KB 29.05.1993
18.03.2008 01.07.2008 Erlasstitel geändert -
25.11.2008 01.07.2008 § 1 Abs. 1 geändert -
25.11.2008 01.07.2009 § 2 totalrevidiert -
25.11.2008 01.07.2009 § 3 Abs. 3 geändert -

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 04.05.1993 01.07.1993 Erstfassung KB 29.05.1993
Erlasstitel 18.03.2008 01.07.2008 geändert -
§ 1 Abs. 1 25.11.2008 01.07.2008 geändert -
§ 2 25.11.2008 01.07.2009 totalrevidiert -
§ 3 Abs. 3 25.11.2008 01.07.2009 geändert -