Für die von der Gemeindeverwaltung Riehen erbrachten Leistungen gemäss § 4 trägt die Gemeinde Bettingen die vollen Kosten, welche pro geleistete Arbeitsstunde in der Pflegeberatung mit CHF 102.30 verrechnet werden. Dieser Verrechnungssatz beinhalten die gesamten Arbeitgeberkosten (inkl. Sozialversicherungsbeiträge), einen Zuschlag für Overhead-Kosten in der Abteilung sowie einen Zuschlag für die Bereitstellung der allgemeinen Infrastruktur.
Der Verrechnungssatz wird jährlich gemäss den effektiven Lohnveränderungen (Teuerung, allfällige Beförderungen und Stellenwechsel von Mitarbeitenden) angepasst.
Muss der oben genannte Ansatz aufgrund von Veränderungen des Arbeitsaufwands stärker angepasst werden als in § 6 Abs. 2 vorgesehen, kann dies nach neunmonatiger schriftlicher Ankündigung jeweils per 1. Januar geltend gemacht werden.