Im Einbürgerungsverfahren erhebt die Bürgerratskanzlei folgende Kanzleigebühren und Abgaben:
- Von ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern über 25 Jahren CHF 1'700
- Von jungen ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern unter 25 Jahren CHF 1'000
- Von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern CHF 500[2]
- Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz geboren sind, sowie Schweizer Bürgerinnen und Bürger werden bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres bei der erstmaligen Gesuchseinreichung von den Gebühren befreit. Die Kosten werden vom Kanton getragen.
Müssen die Bewerberinnen und Bewerber mehr als einmal vorgeladen werden, so erhöht sich die vorgenannte Gebühr für jede weitere Vorladung um CHF 350.[3]
- um Wiedereinbürgerung nach kantonalem Recht CHF 450
- um Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht CHF 150
II. Berechnung
Die Gebühren werden bei Gesuchen um gemeinsame Einbürgerung oder Entlassung für Ehepaare bzw. für Eltern(-teile) mit ihren einbezogenen Kindern einmal pro Gesuch erhoben.