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RiE 117.110

Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen im Geviert Bäumlihof[1][2]

Vom 31. Juli 2001 (Stand 17. März 2002)

Präambel

Gemeindegrenze Riehen/Basel: Vertrag | Riehen: Einwohnergemeinde

Zwischen der Einwohnergemeinde der Stadt Basel, vertreten durch den Regierungsrat, handelnd unter Vorbehalt der Genehmigung des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt,

 

und

 

der Einwohnergemeinde Riehen, vertreten durch den Gemeinderat, handelnd unter Vorbehalt der Genehmigung des Einwohnerrates und des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt, wird folgendes vereinbart:

Art. 1

Die Grenze zwischen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen im Geviert Bäumlihof wird gemäss dem Grenzbereinigungsplan (und Mutationsplan) des Grundbuch- und Vermessungsamtes Basel-Stadt vom 15. März 2001 verlegt.

Art. 2

Von seiten der Einwohnergemeinde der Stadt Basel wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Gemeinde Riehen abgetreten:

Art. 3

Von seiten der Einwohnergemeinde Riehen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Stadt Basel abgetreten:

Art. 4

Die Vermarkung der neuen Grenze erfolgt durch das Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Basel-Stadt.

Art. 5

Die Nachführung der Grundbuchpläne erfolgt von Amtes wegen aufgrund des Mutationsplans des Grundbuch- und Vermessungsamtes vom 15. März 2001.

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt wird mit der Anmeldung des Mutationsplans beauftragt und das Grundbuch- und Vermessungsamt zu den nötigen Eintragungen ermächtigt.

Es wird auf den separaten Kaufvertrag unter den Privatparteien hingewiesen.

Egress

Basel, den 6. November 2001

 

Für die Einwohnergemeinde der Stadt Basel:

Im Namen des Regierungsrates

Die Präsidentin: Barbara Schneider

Der Staatsschreiber: Dr. Robert Heuss

 

Riehen, den 31. Juli 2001

 

Für die Einwohnergemeinde Riehen:

Gemeinderat Riehen

Der Präsident: Michael Raith

Der Gemeindeverwalter: Andreas Schuppli

 

Vom Einwohnerrat Riehen genehmigt am 24. Oktober 2001.

 

Vom Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt genehmigt

am 13. März 2002.

KB 16.03.2002

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
31.07.2001 17.03.2002 Erlass Erstfassung KB 16.03.2002

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 31.07.2001 17.03.2002 Erstfassung KB 16.03.2002