Zur Entschädigung von ausserordentlichem Aufwand oder zum Ausgleich eines erlittenen wesentlichen Verdienstausfalls kann einem Mitglied des Gemeinderats eine oder mehrere Tagespauschalen (in der Höhe von CHF 400) zugesprochen werden. *
Als ausserordentlich gilt ein Aufwand insbesondere im Zusammenhang mit der Realisierung von bedeutenden Projektarbeiten und zur Erreichung wichtiger Ziele. Der Aufwand geht dabei deutlich über das zu erwartende Mass an Aufwand, Ertrag, Umfang oder Ideenleistung hinaus. *
Über den Zuspruch und die Höhe (Anzahl Tagespauschalen) einer solchen Aufwands- oder Verdienstausfallsentschädigung entscheidet auf begründetes Gesuch das Ratsbüro. Antragsberechtigt ist der Gesamtgemeinderat. *
Die ausserordentliche Entschädigung beträgt im Maximum die Hälfte der Jahrespauschale gemäss § 2 Abs. 1 lit. c. Ist das Erwerbseinkommen höher als CHF 200'000, kann keine ausserordentliche Entschädigung wegen erlittenen wesentlichen Verdienstausfalls zugesprochen werden. *