Auf Gesuch hin kann die Gemeinde Projekte und Aktivitäten von Quartiervereinen und privaten Gruppierungen aus den Quartieren, sofern sie im Sinne von § 5 Abs. 1 lit. b und c agieren, durch einen finanziellen Beitrag oder Sachleitungen unterstützen.
Die Projekte und Aktivitäten müssen den Interessen eines Quartiers dienen.
Die Beiträge erfolgen in Form:
- einer Anschubfinanzierung eines längerfristigen Projekts;
- einer Unterstützung von einmaligen Projekten und Aktivitäten;
- von Sachleistungen oder finanziellen Beiträgen an Sachgegenständen.
Freizeitaktivitäten von Quartiervereinen können auf Antrag auch von der Freizeitförderung der Gemeinde unterstützt werden.
Die zuständige Stelle der Gemeindeverwaltung erlässt eine entsprechende Richtlinie mit den Kriterien für die unterstützungsberechtigten Aktivitäten.