Organisationen gemäss § 3a Abs. 1 Bst. b) können für Aktivitäten in den Bereichen Gesundheit und Soziales, die durch die Angebote der Gemeindeverwaltung Riehen sowie die subventionierten Anbieter nicht ausreichend abgedeckt sind und die von Riehener Einwohnerinnen und Einwohnern in Anspruch genommen werden können, Unterstützung beantragen.
Die Aktivitäten beinhalten vorzugsweise Beratungs-, Begegnungs- und Beschäftigungsangebote für finanziell oder sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen oder für geistig oder körperlich behinderte Menschen.
Die Gemeinde kann auch einzelne Projekte und Veranstaltungen in Riehen in den Bereichen Gesundheitsförderung, Alter und Pflege sowie Armutsprävention unterstützen. *