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RiE 365.100

Beschluss des Einwohnerrates betreffend Festsetzung der Hundesteuer[1]

Vom 17. Dezember 1997 (Stand 1. April 1998)

Präambel

Hundesteuer: ERB | Riehen: Einwohnergemeinde

Der Einwohnerrat Riehen beschliesst, gestützt auf § 2 Abs. 2 des Gesetzes betreffend das Halten von Hunden vom 21. Januar 1982[2], auf Antrag des Gemeinderates:

 

Die Hundesteuer wird auf Fr. 150.– für den ersten und auf Fr. 300.– für jeden weiteren Hund je Person, Haushalt oder Betrieb festgelegt.

 

Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum und der Genehmigung durch den Regierungsrat und wird nach Eintritt der Rechtskraft am 1. April 1998 wirksam. Gleichzeitig wird der Beschluss des Einwohnerrates betreffend Festsetzung der Hundesteuer von 24. Oktober 1990 aufgehoben.

Egress

KB 11.02.1998

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
17.12.1997 01.04.1998 Erlass Erstfassung KB 11.02.1998

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 17.12.1997 01.04.1998 Erstfassung KB 11.02.1998