Als Gemeindeschulen gelten die von den Gemeinden Bettingen und Riehen geführten öffentlichen Kindergärten und Primarschulen.
Als Schülerinnen und Schüler gelten Kinder, welche den Kindergarten oder die Primarschule besuchen.
Als Eltern gelten die Erziehungsberechtigten.
Als Lehrpersonen gelten alle Personen, welche für den Regel- und Förderunterricht oder für die Heilpädagogik in den Gemeindeschulen zuständig sind. *
Als Fachpersonen gelten alle Personen, die für Logopädie, Psychomotorik, Sozialpädagogik oder Betreuung zuständig sind. *
Als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulverwaltung gelten alle übrigen Personen.
Als Konferenzen gelten insbesondere die Schulkonferenzen, die Schulstufenkonferenzen sowie die Fachkonferenzen.
Der Schulausschuss ist ein gemäss Schulvertrag eingesetzter Ausschuss der Gemeinden Bettingen und Riehen.
Die Schulrekurskommission ist eine gemäss Schulvertrag eingesetzte Rekursinstanz, welche anstelle der Gemeinderäte über Schulrekurse entscheidet.