Die Gemeinde Riehen übernimmt das Personal für die Schulhauswartung der Primarschulen in Riehen, welches am 31. Dezember 2018 für die Primarschulen in Riehen tätig ist, per 1. Januar 2019.
Die Anstellung erfolgt gemäss den personalrechtlichen Bestimmungen der Gemeinde Riehen. Die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem bisherigen Vertragsverhältnis mit dem Kanton werden von der Gemeinde übernommen. Der Besitzstand der Entlöhnung wird unter Berücksichtigung der in Zukunft erwarteten Dienstaltersgeschenke garantiert.
Die Gemeinde Riehen übernimmt keine bestehenden Ferien- und Überzeitguthaben (Stand 31. Dezember 2018) des betroffenen Personals.
Die Regelung der Schulhauswartung des Primarschulhauses Bettingen wird zwischen dem Erziehungsdepartement, handelnd für den Kanton, und dem Gemeinderat Bettingen, handelnd für die Gemeinde Bettingen, spätestens sechs Monate vor dem Eigentumsübergang des Primarschulhauses Bettingen vereinbart.