Die Gemeinde Riehen verleiht in Anerkennung besonderer Verdienste auf dem Gebiet des Sports den Riehener Sportpreis.
RiE 416.300
Reglement betreffend Ausrichtung eines Sportpreises
Präambel
Sportpreis: Reglement | Riehen: Einwohnergemeinde
gestützt auf § 26 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Riehen vom 27. Februar 2002[1],
Art. 1 Zweck
Art. 2 Jury
Für die Ausrichtung des Sportpreises ist eine Jury, bestehend aus sieben Mitgliedern, zuständig. Sie wird vom Gemeinderat gewählt.
Ihre Entscheide trifft sie nach geheimer Beratung mit einfacher Stimmenmehrheit. *
Art. 3 Amtsdauer
Die Amtsdauer der Jury entspricht derjenigen des Gemeinderats.
Art. 4 Organisation
Die Jury wählt aus ihren Mitgliedern das Präsidium und Vizepräsidium für eine Amtsdauer von zwei Jahren.
Das Sekretariat wird von der zuständigen Verwaltungsabteilung sichergestellt. Die Protokolle werden nur den Mitgliedern zugestellt und sind nicht öffentlich zugänglich. *
Die Organisation der Vergabe des Sportpreises erfolgt durch die zuständige Verwaltungsabteilung.
Art. 5 Anerkennungs- oder Förderpreis
Der Riehener Sportpreis wird verliehen an erfolgreiche Einzelsportlerinnen bzw. Einzelsportler und Mannschaften oder an Personen, Gruppen oder Institutionen, die sich um den Sport in Riehen besonders verdient gemacht haben. Er kann in Form eines Anerkennungs- oder Förderpreises verliehen werden.
Art. 6 Bezug zu Riehen
Die Preisempfängerin oder der Preisempfänger muss in Riehen einen festen Wohnsitz haben oder zur Gemeinde in einer besonderen Beziehung stehen.
Eine Mannschaft oder ein Verein muss den Sitz in Riehen haben.
Art. 7 Ausrichtung des Sportpreises
Der Sportpreis wird in der Regel alle zwei Jahre ausgerichtet. *
Art. 8 Preissumme
Für die Ausrichtung des Sportpreises steht jeweils eine Preissumme von CHF 10'000 zur Verfügung. *
Im Einzelfall dürfen in der Regel nicht mehr als CHF 10'000.- ausgerichtet werden. Es können auch mehrere Auszeichnungen verliehen werden.
Art. 9 Verzicht auf Vergabe
Die Jury kann in begründeten Fällen auf die Vergabe eines Sportpreises verzichten. *
… *
Art. 10 Vorschlag
Die Jury unterbreitet dem Gemeinderat alle zwei Jahre einen Vorschlag für die Vergabe des Sportpreises zur Genehmigung. *
Art. 11 Entscheid
Der Entscheid betreffend Sportpreis wird in der Regel spätestens bis Ende April getroffen. *
Egress
Schlussbestimmung
Das Reglement wird publiziert. Es tritt am 1. Mai 2018 in Kraft. Auf den gleichen Zeitpunkt wird das Reglement betreffend Ausrichtung eines jährlichen Sportpreises vom 13. Mai 1997 aufgehoben.
Änderungstabelle - Nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 10.04.2018 | 01.05.2018 | Erlass | Erstfassung | KB 21.04.2018 |
| 19.12.2023 | 01.01.2024 | § 9 Abs. 1 | geändert | KB 23.12.2023 |
| 19.12.2023 | 01.01.2024 | § 9 Abs. 2 | aufgehoben | KB 23.12.2023 |
| 28.10.2025 | 01.01.2026 | § 2 Abs. 2 | eingefügt | KB 01.01.2025 |
| 28.10.2025 | 01.01.2026 | § 4 Abs. 1bis | eingefügt | KB 01.01.2025 |
| 28.10.2025 | 01.01.2026 | § 7 Abs. 1 | geändert | KB 01.01.2025 |
| 28.10.2025 | 01.01.2026 | § 8 Abs. 1 | geändert | KB 01.01.2025 |
| 28.10.2025 | 01.01.2026 | § 10 Abs. 1 | geändert | KB 01.01.2025 |
| 28.10.2025 | 01.01.2026 | § 11 Abs. 1 | geändert | KB 01.01.2025 |
Änderungstabelle - Nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 10.04.2018 | 01.05.2018 | Erstfassung | KB 21.04.2018 |
| § 2 Abs. 2 | 28.10.2025 | 01.01.2026 | eingefügt | KB 01.01.2025 |
| § 4 Abs. 1bis | 28.10.2025 | 01.01.2026 | eingefügt | KB 01.01.2025 |
| § 7 Abs. 1 | 28.10.2025 | 01.01.2026 | geändert | KB 01.01.2025 |
| § 8 Abs. 1 | 28.10.2025 | 01.01.2026 | geändert | KB 01.01.2025 |
| § 9 Abs. 1 | 19.12.2023 | 01.01.2024 | geändert | KB 23.12.2023 |
| § 9 Abs. 2 | 19.12.2023 | 01.01.2024 | aufgehoben | KB 23.12.2023 |
| § 10 Abs. 1 | 28.10.2025 | 01.01.2026 | geändert | KB 01.01.2025 |
| § 11 Abs. 1 | 28.10.2025 | 01.01.2026 | geändert | KB 01.01.2025 |