Das kantonale Gesetz über die direkten Steuern (Steuergesetz) und die kantonale Verordnung zum Gesetz über die direkten Steuern (kantonale Steuerverordnung) sind im Rahmen der Steuerordnung und dieses Reglements sinngemäss anwendbar, soweit nicht eine direkte Anwendung vorgesehen ist.
Sinngemässe Anwendung erfolgt überall dort, wo die Bestimmungen der kantonalen Erlasse auf die kommunalen Verhältnisse ausgelegt werden müssen, insbesondere bei den Gebietseinheiten und bei den Behörden.