Der Bürgersaal dient der Gemeinde Riehen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben und zur Förderung des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens.
Die Gemeinde Riehen stellt der Bevölkerung den Bürgersaal zur Nutzung nach Massgaben dieses Reglements zur Verfügung.
Ortsansässige Vereine und Organisationen mit Sitz in Riehen erhalten den Vorzug. Ein Verein gilt als ortsansässig, wenn mehr als die Hälfte seiner aktiven Mitglieder ihren Wohnsitz in Riehen hat.