Für die kommerzielle Benützung werden zusätzlich zu der Grundgebühr folgende Gebühren erhoben: *
Für Markt- und Verkaufsstände pro m² benutzte Standfläche: *
- Tagesgebühr Montag bis Freitag
Fr. –.50
- Tagesgebühr Samstag
Fr. 1.–
- Wochengebühr
Fr. 2.–
- Monatsgebühr:
- Jahresgebühr:
Für Boulevard-Restaurants und Boulevard-Cafés:
- pro m² und Jahr
Fr. 40.–
- pro m² und Saison (15. Februar bis 15. November)
Fr. 30.–
Für Trottoirauslagen von Verkaufsbetrieben: *
- pro m² und Jahr
Fr. 150.–
- Mindestgebühr pro Jahr
Fr. 150.–
Für unbediente Zeitungsboxen und Warenautomaten jeder Art: *
- pro dm³ und Jahr
Fr. 2.–
- Mindestgebühr pro Jahr
Fr. 200.–
Für Kulturplakate im Format A2, A3 und A4 pro Jahr und Plakat Fr. 32.–. *
Für provisorische Verkaufscontainer während Umbauten pro m² und Tag Fr. –.80. *
Für übrige kommerzielle Nutzung pro m² und Tag Fr. 1.50
Für Reklamen: *
- pro m² und Jahr für das maximale rechteckige Ausmass der Oberfläche
Fr. 200.–
- Mindestgebühr pro Jahr
Fr. 200.–
Firmenanschriften und Eigenreklamen bis zu einer Oberfläche von 0,5 m² sind gebührenfrei, wenn sie nicht mehr als 3 cm über die Gebäudeteile vorstehen, an denen sie angebracht sind. Pro Nutzeinheit ist eine gebührenfreie Firmenanschrift oder Eigenreklame zulässig. *
Pro mobilem und nicht mobilem Reklamereiter bis DIN A0 und Jahr Fr. 100.–. Pro Geschäft wird maximal ein mobiler und ein nicht mobiler Reklamereiter bewilligt. *