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RiE 725.110

Reglement über die Parkraumbewirtschaftung

Vom 29. Oktober 2013 (Stand 11. Juni 2015)

Präambel

Parkraumbewirtschaftung: Reglement | Riehen: Einwohnergemeinde

Der Gemeinderat Riehen erlässt gestützt auf §§ 6 Abs. 1 lit. c, 13 Abs. 1 und 15 der Ordnung über die Parkraumbewirtschaftung vom 30. Januar 2013[1] folgendes Reglement:

Art. 1 Anwohnerparkkarte

Folgende Personengruppen haben Anspruch auf eine Anwohnerparkkarte gemäss § 6 Abs. 1 lit. c der Ordnung über die Parkraumbewirtschaftung:

  1. Personen, welche aufgrund übergeordneter Gesetzgebung nicht verpflichtet sind, ihre Fahrzeuge im Kanton Basel-Stadt zu immatrikulieren (z.B. Wochenaufenthalterinnen und -aufenthalter);
  2. Einwohnerinnen und Einwohner, welche regelmässig einen leichten Motorwagen eines auswärtigen Geschäftsbetriebs benützen, welcher nicht auf ihren Namen und ihre Riehener Adresse eingelöst ist; sowie
  3. aus dem Ausland zugezogene Personen, deren leichter Motorwagen noch das ausländische Kennzeichen hat.

Art. 2 Zeitliche Beschränkung in der Zone "Parkieren gegen Gebühr"

Beim Parkieren in der Zone "Parkieren gegen Gebühr" ist die erste Stunde von der Gebührenpflicht ausgenommen. Auf dem Parkplatz vor dem Naturbad ist die erste halbe Stunde von der Gebührenpflicht ausgenommen. *

Das Parkieren in der Zone "Parkieren gegen Gebühr" ist auf 3 Stunden beschränkt. *

Auf dem Parkplatz vor dem Naturbad ist das Parkieren auf 6 Stunden beschränkt. *

Art. 3 * Gebühren für das Parkieren in der Zone "Parkieren gegen Gebühr"

Beim Parkieren in der Zone "Parkieren gegen Gebühr" werden nach Ablauf der von der Gebührenpflicht ausgenommenen Zeitdauer Parkgebühren in zwei Tarifstufen erhoben:

  1. Gebiet A: Hoher Parkierdruck: CHF 1.00 für jede halbe Stunde.
  2. Gebiet B: Niedriger Parkierdruck: CHF 0.50 für jede halbe Stunde.

Egress

Dieses Reglement wird publiziert; es wird am 18. November 2013 wirksam.

KB 02.11.2013

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
29.10.2013 18.11.2013 Erlass Erstfassung KB 02.11.2013
04.02.2014 10.02.2014 § 2 Abs. 2 geändert -
20.05.2014 02.06.2014 § 2 Abs. 1 geändert -
20.05.2014 02.06.2014 § 2 Abs. 3 eingefügt -
02.06.2015 11.06.2015 § 3 eingefügt KB 10.06.2015

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 29.10.2013 18.11.2013 Erstfassung KB 02.11.2013
§ 2 Abs. 1 20.05.2014 02.06.2014 geändert -
§ 2 Abs. 2 04.02.2014 10.02.2014 geändert -
§ 2 Abs. 3 20.05.2014 02.06.2014 eingefügt -
§ 3 02.06.2015 11.06.2015 eingefügt KB 10.06.2015