Die Ortsbildkommission (OBK) besteht aus vier Mitgliedern.
Der Gemeinderat wählt auf seine eigene Amtsperiode die Mitglieder der OBK aus den Fachbereichen Architektur, Städtebau, Gestaltung oder Landschaftsarchitektur. Er achtet bei der Wahl der Mitglieder auf ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter und Fachbereiche.
Er bestimmt ein Mitglied für den Vorsitz. Die OBK wählt aus ihrer Mitte ein Mitglied zur Stellvertretung der vorsitzenden Person.
Bei Ausscheiden eines Mitglieds während der Amtsperiode erfolgt eine Ersatzwahl bis zum Ende der laufenden Amtsperiode.