Bei Verschmierungen von privaten Liegenschaften im Gemeindegebiet sorgt die Gemeinde auf Gesuch der Liegenschaftseigentümerin oder des Liegenschaftseigentümers für die Reinigung, sofern der Aufwand pro Liegenschaft den Maximalbetrag von CHF 1'000 nicht übersteigt.
Die Liegenschaftseigentümerinnen und Liegenschaftseigentümer tragen einen Selbstbehalt von CHF 100 pro Liegenschaft.