Die Darbietung von Strassenmusik und Strassenkunst, das heisst das mit einer Geldsammlung verbundene Musizieren oder Darbieten von Strassenkunst durch Einzelpersonen oder Gruppen bis maximal vier Personen, ist auf dem Gebiet der Gemeinde Riehen nur zu folgenden Zeiten gestattet:
- Montag bis Samstag von 09.00 – 11.30 Uhr sowie von 14.00 – 18.30 Uhr.
- An verkaufsoffenen Sonntagen von 13.00 – 18.30 Uhr.
Die Darbietungen dürfen erst zur vollen Stunde beginnen und müssen nach maximal 30 Minuten beendet werden. Zwischen der halben und der vollen Stunde sind Darbietungen verboten.
Darbietungen in Gruppen von mehr als vier Personen benötigen eine Bewilligung zur Nutzung des öffentlichen Raums.