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RiE 782.420

Reglement betreffend Strassenmusik und Strassenkunst in Riehen

Vom 9. Dezember 2025 (Stand 1. Januar 2026)

Präambel

Lärmschutz

Der Gemeinderat Riehen,

gestützt auf §§ 5 und 11 des Übertretungsstrafgesetzes (ÜStG) vom 13. Februar 2019[1],

beschliesst:

Art. 1 Spiel- und Ruhezeiten für Strassenmusik und Strassenkunst

Die Darbietung von Strassenmusik und Strassenkunst, das heisst das mit einer Geldsammlung verbundene Musizieren oder Darbieten von Strassenkunst durch Einzelpersonen oder Gruppen bis maximal vier Personen, ist auf dem Gebiet der Gemeinde Riehen nur zu folgenden Zeiten gestattet:

  1. Montag bis Samstag von 09.00 – 11.30 Uhr sowie von 14.00 – 18.30 Uhr.
  2. An verkaufsoffenen Sonntagen von 13.00 – 18.30 Uhr.

Die Darbietungen dürfen erst zur vollen Stunde beginnen und müssen nach maximal 30 Minuten beendet werden. Zwischen der halben und der vollen Stunde sind Darbietungen verboten.

Darbietungen in Gruppen von mehr als vier Personen benötigen eine Bewilligung zur Nutzung des öffentlichen Raums.

Art. 2 Standort der Darbietungen

Der Standort der Darbietung darf den Verkehr nicht behindern und muss so gewählt werden, dass er sich für die Ein- und Ausgänge der umliegenden Gebäude nicht störend auswirkt.

Bei Geld-, Zahlungs- und Fahrkartenautomaten ist ein Abstand von mindestens fünf Metern einzuhalten.

Jede Darbietung muss ausserhalb der Hörweite von allfälligen weiteren Darbietungen liegen.

Es gilt das Rotationsprinzip, wonach Darbietende nur einmal pro Halbtag am gleichen Ort auftreten dürfen. Nach der Darbietung ist der Spielort zu verlassen. Ein neuer Spielort muss ausserhalb der Hörweite des vorangegangenen Spielorts liegen.

Art. 3 Lautstärke und Qualität der Darbietungen

Die Darbietung ist in moderater Lautstärke zu halten und darf sich auf die umliegenden Nutzungen nicht störend auswirken.

Die Qualität der Darbietungen darf keinen Anlass zu berechtigten Klagen geben.

Art. 4 Wegweisung

Die Polizei ist befugt, Darbietende wegzuweisen, wenn sie sich nicht an diese Vorschriften halten oder wenn die Darbietung zu einer Menschenansammlung mit Verkehrsbehinderung führt.

Egress

Schlussbestimmung

Dieses Reglement ist zu publizieren; es tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

KB 13.12.2025

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
09.12.2025 01.01.2026 Erlass Erstfassung KB 13.12.2025

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 09.12.2025 01.01.2026 Erstfassung KB 13.12.2025