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RiE 786.180

Reglement über die Verwendung von Mehrweggeschirr

(Reglement Mehrweggeschirr)

Vom 17. Oktober 2023 (Stand 1. Januar 2024)

Präambel

Umwelt / Natur

Der Gemeinderat Riehen,

gestützt auf § 20a Abs. 5 Umweltschutzgesetzes Basel-Stadt (USG BS) [1] vom 13. März 1991 und auf § 24 Abs. 3 lit. e der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Riehen vom 27. Februar 2002[2],

beschliesst:

Art. 1 Mehrweggeschirrpflicht im öffentlichen Raum

Wer in der Gemeinde Riehen auf Allmend, in öffentlichen Parkanlagen oder anderen öffentlichen Flächen der Gemeinde Getränke und Esswaren zum unmittelbaren Verzehr verkauft, muss Mehrweggeschirr verwenden.

Art. 2 Veranstaltungen auf privatem Grund

Wer auf privatem Grund im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung mit mehr als 500 Personen über die gesamte Veranstaltungsdauer Getränke und Esswaren zum unmittelbaren Verzehr verkauft, muss Mehrweggeschirr verwenden. 

Art. 3 Ausnahmen

In folgenden Fällen besteht eine Ausnahme von der Mehrweggeschirrpflicht:

  1. bei Verwendung von rezyklierbaren Einweggebinden (PET- und Glasflaschen, Alu-Dosen) für Getränke, wenn ein Abfallkonzept vorliegt und ein Pfandsystem oder ein geeignetes Sammelsystem den Rücklauf der Gebinde und die Rückführung der Wertstoffe in hohem Masse sicherstellt;
  2. in Fällen, bei denen eine Abgabe in Mehrweggeschirr unverhältnismässig erscheint, beispielsweise bei Abgabe auf flachen Kartonunterlagen, Servietten oder Papiertüten;
  3. bei Verkäufen an Kleinstveranstaltungen wie z.B. an kleinen Strassenfesten.

Art. 4 Abfalleimer vor Verkaufsstellen[3]

Wer regelmässig Getränke oder Esswaren in Einwegverpackung zum unmittelbaren Verzehr verkauft, muss während der Öffnungszeiten vor der Verkaufsstelle Abfalleimer aufstellen und die Abfälle auf eigene Kosten entsorgen.

Egress

Schlussbestimmung

Dieses Reglement ist zu publizieren; es tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

KB 21.10.2023

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
17.10.2023 01.01.2024 Erlass Erstfassung KB 21.10.2023

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 17.10.2023 01.01.2024 Erstfassung KB 21.10.2023