Der Gemeinderat Riehen wählt auf seine Amtsdauer die Kommission Lokale Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (nachfolgend: Kommission).
RiE 789.150
Reglement für die Kommission Lokale Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung
Präambel
Natur / Umwelt
gestützt auf § 24 Abs. 3 lit. e der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Riehen vom 27. Februar 2002[1] und § 22 Abs. 1 des Reglements über die Organisation des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung (Organisationsreglement, OgR) vom 29. März 2022[2],
Art. 1 Wahl und Amtsdauer
Art. 2 Einsitz der politischen Parteien
In die Kommission werden Mitglieder aller im Einwohnerrat vertretenen Parteien gewählt. Jede Partei hat Anspruch auf einen Sitz.
Der Gemeinderat holt bei den Parteien vor der Wahl einen Wahlvorschlag ein. Verzichtet eine Partei auf einen Wahlvorschlag, dann bleibt ihr Sitz in der Kommission unbesetzt.
Der Gemeinderat achtet bei der Wahl der Mitglieder auf ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter sowie auf das Interesse der Mitglieder am Thema Nachhaltigkeit.
Art. 3 Präsidium und Sekretariat
Das Präsidium wird ex officio vom zuständigen Mitglied des Gemeinderats ausgeübt. Die Partei, der das Gemeinderatsmitglied angehört, hat keinen weiteren Sitz in der Kommission. Die Kommission wählt aus ihrer Mitte eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten.
Das Sekretariat wird von einer oder einem Mitarbeitenden der Gemeinde geführt. Diese bzw. dieser muss über Fachkenntnisse im Bereich der Nachhaltigkeit verfügen und wird vom Gemeinderat als stimmberechtigtes Mitglied in die Kommission gewählt.
Art. 4 Aufgaben der Kommission
Die Kommission fördert die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in der Gemeinde Riehen und nimmt dafür folgende Aufgaben wahr:
- Sie macht praktische Aspekte der Nachhaltigkeit für die Bevölkerung sichtbar und stärkt das Thema durch die Umsetzung eigener Projekte und geeignete Öffentlichkeitsarbeit.
- Sie begleitet und überwacht die Umsetzung der kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie und berichtet darüber.
- Sie prüft die Entwicklung anhand von Kennzahlen und Nachhaltigkeitszielen und stellt Vergleiche mit anderen Städten und Gemeinden an.
- Sie erarbeitet Handlungsempfehlungen zuhanden des Gemeinderates und der Verwaltung und
- berät den Gemeinderat in seinen strategischen Aufgaben in allen Belangen im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie.
Die Kommission tritt auf Einladung des Präsidiums so oft zusammen, als es die Geschäfte erfordern, mindestens aber zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst).
Art. 5 Übergangsbestimmungen
Die Kommission Lokale Agenda 21 wird in die Kommission Lokale Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung überführt und nimmt ihre Aufgaben bis zum Ende der Legislatur 2022 - 2026 nach diesem Reglement wahr.
Egress
Schlussbestimmung
Dieses Reglement ist zu publizieren; es tritt am fünften Tag nach der Publikation in Kraft.
Änderungstabelle - Nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 17.09.2024 | 26.09.2024 | Erlass | Erstfassung | 21.09.2024 |
Änderungstabelle - Nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 17.09.2024 | 26.09.2024 | Erstfassung | 21.09.2024 |