RiE 890.700
Reglement für den Hilfsfonds der Gemeinde Riehen vom 21. Juli 1965
Vom 26. September 1984 (Stand 4. November 1984)
Präambel
Hilfsfonds der Gemeinde Riehen: Aufhebung des Reglements | Riehen: Einwohnergemeinde
I.
Das Reglement für den Hilfsfonds der Gemeinde Riehen vom 21. Juli 1965 ist aufzuheben. Die aus der Auflösung des Hilfsfonds zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel im Betrage von Fr. 65'458.– werden der Bürgergemeinde Riehen zur Verfügung gestellt. Die Übergabe des Hilfsfonds an die Bürgergemeinde Riehen ist mit der Auflage zu verbinden, dass die Mittel weiterhin im Sinne des aufgehobenen Reglementes verwendet werden.
II.
Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.[2]
Egress
KB 06.10.1984
Änderungstabelle - Nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 26.09.1984 | 04.11.1984 | Erlass | Erstfassung | KB 06.10.1984 |
Änderungstabelle - Nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 26.09.1984 | 04.11.1984 | Erstfassung | KB 06.10.1984 |