Das Kapital von Fr. 10'000.– ist unantastbar und vorzugsweise in Obligationen des Kantons Basel-Stadt oder solchen der Basler Kantonalbank anzulegen.[2]
Die Titel sind bei der Basler Kantonalbank zu deponieren.
Für die Verwaltung des Fonds ist der Gemeinderat zuständig und verantwortlich; ihm steht auch das Verfügungsrecht über die Verwendung der Zinserträgnisse zu.
Die jährliche Fondsrechnung ist mit der Gemeinderechnung den zuständigen Instanzen gemäss den einschlägigen Bestimmungen der Ordnung für die Landgemeinden zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen.